Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung der Anwendung Reifenpilot durch Garagen und Reifenbetriebe.
Entwurf — noch nicht rechtsverbindlich
Dieser Text ist ein Entwurf und wurde nicht anwaltlich geprüft. Die folgenden Pflichtangaben fehlen noch und müssen vor der Veröffentlichung ergänzt werden. Bis dahin ist die Seite von der Indexierung durch Suchmaschinen ausgenommen.
- Firmenname des Anbieters
- Sitz des Anbieters
- Gerichtsstand
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Anwendung Reifenpilot (nachfolgend „Anwendung“) zwischen [Firmenname] (nachfolgend „Anbieter“) und dem nutzenden Betrieb (nachfolgend „Kunde“). Die Anwendung richtet sich ausschliesslich an Unternehmen; ein Vertragsschluss mit Konsumentinnen und Konsumenten ist nicht vorgesehen.
2. Leistungsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung als Software-as-a-Service über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang umfasst die Verwaltung von Kunden, Fahrzeugen, Reifensätzen und Lagerplätzen, Termine und Arbeitsaufträge, den Rechnungsprozess sowie die Kommunikation mit der Kundschaft des Kunden.
Eine Installation beim Kunden erfolgt nicht. Der Kunde benötigt einen aktuellen Browser und einen Internetzugang.
2.1 Ausdrückliche Einschränkungen
Die folgenden Einschränkungen sind bewusster Bestandteil der Leistung und begründen keinen Mangel:
- Der Telefonassistent nimmt Terminwünsche entgegen, bestätigt jedoch keine verbindlichen Termine. Verbindlich wird ein Termin erst durch die Bestätigung durch den Kunden.
- Rechnungen, Mahnungen, Briefe und werbliche Nachrichten werden nicht automatisch versendet. Jeder Versand setzt eine Freigabe durch den Kunden voraus.
- Die Anwendung stellt kein Portal für Endkundinnen und Endkunden des Kunden bereit.
- Die Anwendung ersetzt keine Buchhaltung und keine steuerliche Beratung. Die buchhalterische und steuerliche Beurteilung obliegt dem Kunden.
3. Testphase
Der Anbieter stellt eine kostenlose Testphase von 7 Tagen mit eigener Organisation und eigenen Daten zur Verfügung. Der Testzugang wird im Pilotbetrieb eingerichtet und nach Ablauf der vereinbarten Dauer beendet oder einvernehmlich fortgeführt. Er geht in keinem Fall selbsttätig in ein kostenpflichtiges Abonnement über.
Handlungen, die ausserhalb der Anwendung Kosten oder Wirkung gegenüber Dritten erzeugen — insbesondere physischer Briefversand, Telefonie und der Versand von Nachrichten an Dritte — setzen eine verbundene Integration voraus und sind ohne diese auch serverseitig gesperrt. Für die Telefonie steht zusätzlich ein Simulationsmodus zur Verfügung, der weder eine Verbindung aufbaut noch Kosten auslöst.
4. Vergütung
4.1 Grundgebühr
Die Grundgebühr richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde. Sie wird periodisch im Voraus in Rechnung gestellt.
4.2 Abrechnung nach Verbrauch
Zusätzlich zur Grundgebühr werden Leistungen nach tatsächlichem Verbrauch verrechnet, insbesondere Gesprächsminuten des Telefonassistenten sowie versendete SMS und WhatsApp-Nachrichten. Die massgebenden Ansätze sind auf der Preisseite ausgewiesen; abweichend vereinbarte Konditionen gehen vor.
Telefonie wird in angefangenen Minuten abgerechnet. SMS werden je Segment abgerechnet; ein Segment umfasst 160 Zeichen, bei Verwendung von Zeichen ausserhalb des GSM-Zeichensatzes 70 Zeichen. Der Verbrauch ist in der Anwendung jederzeit einsehbar.
4.3 Preisanpassung
Der Anbieter kann Grundgebühr und Verbrauchsansätze mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
5. Pflichten des Kunden
- Zugangsdaten vertraulich behandeln und Benutzerkonten nicht weitergeben
- Rollen und Berechtigungen im eigenen Betrieb angemessen vergeben
- Die datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber der eigenen Kundschaft erfüllen, insbesondere gültige Einwilligungen für werbliche Nachrichten einholen und dokumentieren
- Die Anwendung nicht für rechtswidrige Zwecke oder unerwünschte Werbung nutzen
- Freigegebene Rechnungen und Nachrichten vor dem Versand inhaltlich prüfen
6. Verfügbarkeit
Der Anbieter betreibt die Anwendung mit der Sorgfalt eines fachkundigen Anbieters. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorgängig angekündigt.
7. Daten des Kunden
Die in der Anwendung erfassten Daten bleiben Daten des Kunden. Der Anbieter bearbeitet sie ausschliesslich zur Erbringung der Leistung und nach Weisung des Kunden. Der Kunde kann seine Daten jederzeit exportieren.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten nach einer angemessenen Frist gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
8. Haftung
Der Anbieter haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen.
Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für Folgen von Terminen, Rechnungen, Mahnungen oder Nachrichten, die der Kunde freigegeben hat, sowie für Ausfälle von Diensten Dritter (Telefonie, Nachrichtenversand, Briefversand, Buchhaltung).
9. Laufzeit und Kündigung
Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten unter Einhaltung der vereinbarten Frist gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
10. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; im Fall des Widerspruchs kann jede Partei auf diesen Zeitpunkt kündigen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist [Gerichtsstand].